Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen Hobbywerkstatt-Gustavsburg und dem Mieter

Hobbywerkstatt-Gustavsburg
Am Flurgraben 29-31
65462 Gustavsburg

§1 Vertragsgegenstand

Die Mietwerkstatt Hobbywerkstatt-Gustavsburg (nachfolgend die Hobbywerkstatt genannt) stellt dem Mieter Hebebühnen und Werkzeug zur Reparatur von Kraftwerkzeugen zur Verfügung.

Die Hobbywerkstatt stellt qualifiziertes Aufsichtspersonal, das in der sachkundigen Benutzung von Werkzeug und Maschinen beratend tätig werden kann.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Beratung über die Ausführung oder Zuverlässigkeit der geplanten Reparatur.

Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag oder der Zustimmung eines mündlichen Vertrages erkennt der Mieter diese AGB`s ausnahmslos an.

§2 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch die Benutzung der Mietsachen durch den Mieter zustande.

Der Mietvertrag kann jederzeit um weitere Leistungen erweitert werden.

Es gelten die Preise der Mietwerkstatt, die ausgehängt sind.

Der Mietvertrag endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe aller angemieteten Mietgegenstände sowie die Erteilung der Rechnung über den Mietzins.

§3 Pflichten des Vermieters

Die Hobbywerkstatt verpflichtet sich, alle Werkzeuge in einwandfreien Zustand zu übergeben. Sie müssen den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

§4 Pflichten des Mieters

Der Mieter hat mit den angemieteten Werkzeugen und Maschinen sorgfältig umzugehen

Bei abhanden gekommenen Werkzeugen oder die schuldhafte Beschädigung überlassener Werkzeuge und Betriebseinrichtungen, auch bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt folge zu leisten.

Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten.

Eingestellte Fahrzeuge sind durch den Mieter zu versichern und gegen alle Risiken der Beschädigung selbst abzusichern.

§5 Haftungsausschluss

Die Hobbywerkstatt haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.

Die Benutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Hobbywerkstatt übernimmt keine Obhutpflicht an eingestellten Fahrzeugen. Der Kunde übernimmt dieses Risiko (z.B.: bei Brand, Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.)

Bei sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die Hobbywerkstatt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfin, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschaden haftet die Hobbywerkstatt und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.

§6 Zahlung

Der Rechnungsbetrag für die Miete ist vor Verlassen der Mietwerkstatt in Bar zu begleichen.

Eine Aufrechnung des Mieters mit Ansprüchen gegen die Hobbywerkstatt ist nicht zulässig.

Die Hobbywerkstatt ist berechtigt, bei Mietbeginn eine entsprechende Vorauszahlung zu verlangen.

§7 Erweitertes Pfandrecht

Die Hobbywerkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Mietverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Mietverhältnisses in seine Räumlichkeiten gelangten Gegenstände zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Mietverhältnissen geltend gemacht werden.

§8 Geltung weiterer AGB´s

Erwirbt der Mieter bei der Hobbywerkstatt Ersatzteile, Schmierstoffe etc., so gelten die allgemeinen Liefer- und Garantiebedingungen des Herstellers oder Lieferanten.

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Darmstadt

HAUSORDNUNG

Der Mieter ist eigenverantwortlich für ausreichenden Arbeitsschutz und Arbeitsschutzkleidung.

Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

Der Mieter verpflichtet sich an die gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzbedingungen zu halten und kann bei Missachtung strafbar gemacht werden.

Das Rauchen ist im Werkstattbereich nicht erlaubt.

Beschädigungen jeglicher Art sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden.

Der Arbeitsplatz wird im sauberen Zustand übergeben und ist in einem gesäuberten Zustand zu hinterlassen, andernfalls wird eine Reinigungspauschale von 20 € erhoben.

Ausgetretene Flüssigkeiten wie Öl, Frostschutz etc. sind unverzüglich aufzunehmen und in die vorgesehenen Behältnisse zu kippen.

Schweiss-/Flex- und Lackierarbeiten können nur in den zugewiesenen Werkstattteilen gemacht werden.

Der Genuss von Alkohol ist in der Werkstatt verboten.

Das Arbeiten an Fahrzeugen außerhalb der Werkstatt ist nicht erlaubt.

Gemietetes Werkzeug ist gereinigt und in funktionsfähigen Zustand zurückzugeben.

Altteile müssen mitgenommen werden oder können kostenpflichtig entsorgt werden.

Es ist die strikte Mülltrennung zu beachten.

Jeder Diebstahl oder versuchte Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

Abgerechnet wir pro angefangene Stunde.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt ein Hausverbot zu erteilen.